Hinweis zur Datenverarbeitung an der Schule
Verzeichnis von nicht automatisierten Verarbeitungstätigkeiten – Teil 1
(Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal)
(Artikel 30 Absatz 1 DSGVO)
1. Angaben zum Verantwortlichen
(Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. a DSGVO)
Name der Schule: |
Lilienthal-Grundschule |
Straße: |
Lindenstraße 1 |
Postleitzahl und Ort: |
14728 Rhinow |
Name der Schulleiterin oder des Schulleiters: |
B. Kracht |
Name der stellv. Schulleiterin der des stellv. Schulleiters: |
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Telefon: |
033875/900380 |
E-Mail-Adresse: |
lilienthal-grundschule@t-online.de |
2. Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten
(Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a i.V.m. Art. 37 ff. DSGVO)
Name, Vorname |
Unger, Gudrun |
Telefon: |
03391/40444-18 |
E-Mail-Adresse: |
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3. Angaben zu den Verarbeitungstätigkeiten
Beschreibung der Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 30 Absatz 1 Buchst. b DSGVO) |
Die Verarbeitung erfolgt zur Umsetzung der Ziele und Grundsatzätze der Erziehung und Bildung (§ 4 BbgSchulG) sowie zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung (§ 3 BbgSchulG).
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Beschreibung der Kategorien der Personengruppe (Art. 30 Absatz 1 Buchst. c DSGVO) |
x Schülerinnen und Schüler x Eltern x Lehrkräfte x sonstiges pädagogisches Personal
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Aufzählung der Kategorien personenbezogener Daten (Art. 30 Absatz 1 Buchst. c DSGVO) |
Die Schule verarbeitet alle in den Anlagen 1 bis 9 der Datenschutzverordnung Schulwesen (DSV) vom 15. August 2012 (GVBl. II Nr. 72), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2014 (GVBl. II Nr. 59) aufgeführten personenbezogenen Daten
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Die Schule verarbeitet für die Erfüllung ihrer Aufgaben über die in der Anlage 1 bis 9 der DSV hinaus mit Einwilligung der oder des Betroffenen folgende erforderlichen Daten: -
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Beschreibung der Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten |
Die Verarbeitung erfolgt in nicht automatisierter Form grundsätzlich innerhalb der Schule.
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Begründung der Erforderlichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten |
Die Verarbeitung ist erforderlich, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule sowie das Recht auf Bildung umsetzen zu können, insbesondere ist die Verarbeitung erforderlich zur Organisation des Unterrichts, zur Sicherung eines geordneten Schulbetriebs sowie zur Durchsetzung der Schulpflicht.
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Werden personenbezogene Daten an externe Stellen übermittelt (Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. d 1. Alternative DSGVO)
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Personenbezogene Daten können zur Erfüllung der Aufgaben anderer Schulbehörden (staatliches Schulamt, MBJS) oder des Schulträgers sowie bei einem Schulwechsel an andere Schulen übermittelt werden (vgl. § 65 Absatz 3 BbgSchulG i.V.m. § 6 Absatz 1 bis 4 und 6 DSV). Die Verarbeitung erfolgt darüber hinaus durch das MBJS auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Absatz 3 DSGVO.
Personenbezogene Daten können an andere öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Schule oder der anderen öffentlichen Stelle (z.B. Polizei, Jugendamt) erforderlich ist (vgl. § 65 Absatz 6 Satz 1 und 4 BbgSchulG i.V.m. § 7 DSV).
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Einzelpersonen oder private Einrichtungen ist nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig, es sein denn, die Übermittlung ist zur Rechtsverfolgung insbesondere für Ersatzansprüche erforderlich und überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen (vgl. § 65 Absatz 6 Satz 2 BbgSchulG).
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Übermittlung personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation (Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. d 2. Alternative DSGVO) |
Personenbezogene Daten werden bei einem Schulwechsel an eine andere Schule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag der ausländischen Schule übermittelt (vgl. § 6 Absatz 5 DSV). Die Übertragung umfasst alle personenbezogenen Daten, die für die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zum Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers erforderlich sind.
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Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13 DSGVO) |
Die Betroffenen erhalten ein Informationsblatt, indem sie darauf hingewiesen werden, welche personenbezogenen Daten in der Schule verarbeitet werden.
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Festgelegte Löschungsfristen (Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. f DSGVO)
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Die Löschung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern richtet sich nach § 12 DSV.
Die Löschung personenbezogener Daten von Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal richtet sich nach beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Vorschriften.
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Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 30 Absatz 1 Buchst. g 32 Absatz 1DSGVO) |
Übermittlungsvorgänge werden aktenkundig gemacht (vgl. § 65 Absatz 6 BbgSchulG).
Die Aufbewahrung von Akten mit personenbezogenen Daten erfolgt in verschlossenen Schränken und Räumen. Das Entfernen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 3 Absatz 1 DSV).
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