N E W S
29.04.2022
31.03.2022
04.03.2022
Elterninformation neue Teststrategie
Bescheinigung Selbsttest Schüler
Wir möchten ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass die ausgeteilten Selbsttests ausschließlich für den Schulbesuch zu verwenden sind. Vielen Dank.
25.02.2022
28.01.2022
20.01.2022
Elternbrief von Ministerin Britta Ernst
12.11.2021
Aktualisierte Corona-Schutzmaßnahmen ab 15.11.2021
30.09.2021
Elterninformation aus dem Gesundheitsamt
23.08.2021
Impfangebot für 12-17Jährige
Einwilligung Impfangebot Minderjährige
Stiko - aktualisierte Impfempfehlung
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Schuljahr 2020/21
23.11.2020
Liebe Eltern,
endlich ist es soweit! Wie im Elternbrief angekündigt, stehen uns jetzt die Angebote für die Schulkleidung zur Verfügung. Für die Bestellung nutzen Sie bitte die auf dem Flyer hinterlegten Bestellmöglichkeiten (QR-Code, Homepage, Telefon usw). Gerne können Sie auch in Rathenow die Sachen persönlich bestellen.
Flyer Schulkleidung - BRESI-Store Rathenow
20.11.2020
10.08.2020
Zeiten für den verkürzten Unterricht
Ablaufschema Besuch Schule mit Erkältungssymptomatik
Ergänzende aktualisierte Hinweise zum Infektionsschutz
"Von den COVID-19 verdächtigen Infektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten (d.h. keine pfeifende Atmung, keine Atemnot, bzw. Atembefinderung bzw. andere Auffälligkeiten bei der Atmung) ohne Fieber oder anderen der o. g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen kann das Kind die Kita bzw. die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen. Bei Zunahme der Beschwerden mit Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder zusätlichem Auftreten von Fieber sollte ggf. ein Arzt konsultiert werden.
Für alle Konstellationen gilt, dass für den Wiederbesuch der Kita oder Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes (z.B. sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder Nachweis eines negativen COVID-Tests) nicht erforderlich ist und nicht verlangt werden kann."
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Zeitplan Anmeldung für das Schuljahr 2022/2023
Primarstufe
(Jahrgangsstufen 1 bis 6)
Grundschulen
Bitte melden Sie Ihr Kind bis zum 28.02.2022 in der zuständigen Grundschule an. Bitte legen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita und, sofern vorhanden, den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung für Ihr Kind vor. Nähere Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren Ihres Kindes erhalten Sie in Ihrer zuständigen Grundschule. Die Adresse der zuständigen Grundschule erfahren Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Zum Schuljahr 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Leistungs- und Begabungsklassen
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 10. Januar 2022 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule.
Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt bis zum 18. Februar 2022. Die Antragsformulare erhalten Sie in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse.
Sekundarstufe I
(Jahrgangsstufen 7 bis 10)
Oberschulen
Gymnasien
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
(Gesamtschule)
Am 28. Januar 2022 erfolgt in der Grundschule die Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare (auch als Onlineformular). Ab dem 07. Februar 2022 sind die Anmeldeunterlagen in der Grundschule abzugeben.
Ergänzungen und Änderungen möglich!