Ü1

Zum Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung für die Grundschule muss bis 28. Februar 2025 in der zuständigen Grundschule erfolgen.

 

Schulanmeldung

 

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